Gilt die Halterhaftung des § 7 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch für Elektroroller, die sich in einer Werkstatt zur Reparatur befinden?
Rechtsanwalt Werne2023-03-12T21:24:03+01:00Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 23.01.2023 zum Aktenzeichen VI ZR 1234/20 entschieden, dass der Grundsatz der Halterhaftung gemäß § 7 Abs. 2 StVG grundsätzlich beim Betrieb von sogenannten „E-Rollern“ auch gilt. Ein Betrieb sei jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn sich der „E-Roller“ zur Reparatur in einer Werkstatt befindet und zudem noch der Akku bzw. die Batterie des „E-Rollers“ ausgebaut ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Halter eines „E-Rollers“ diesen zur Inspektion in eine Werkstatt gebracht. Während der Inspektion nahm ein Mitarbeiter der Werkstatt den Akku aus dem „E-Roller“ heraus zum Aufladen. Beim Aufladen stellte der Mitarbeiter fest, dass [...]