Benötige ich für meinen Internetauftritt in jedem Fall ein Impressum und wenn ja, welche Angaben müssen enthalten sein?
Rechtsanwalt Werne2023-09-27T20:57:41+02:00Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) haben „Dienstanbieter“ für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dies bedeutet, dass Sie in dem Fall, dass Sie mit Ihrem Internetauftritt Geld verdienen möchten oder Ihre berufliche Tätigkeit bewerben wollen, Sie verpflichtet sind, bestimmte Angaben im Impressum aufzuführen. Eine Gewinnerzielungsabsicht oder ein Verdienst kann auch durch sogenannte Affiliate-Links entstehen, bei denen Sie auf bestimmte Produkte von Onlinehändlern verweisen und dafür einen prozentualen Anteil erhalten. Sollten Sie eine Internetseite rein privater Natur, z. B. mit Urlaubsfotos oder durch Darstellung Ihres Hobbys betreiben, so wird [...]