Muss ich dienstliche Nachrichten auch in meiner Freizeit lesen?
Rechtsanwalt Werne2023-12-13T20:59:40+01:00Mit dem Aufkommen moderner Kommunikationsmittel stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer dienstliche Anweisungen, insbesondere hinsichtlich der Zuweisung von Dienstzeiten per SMS oder WhatsApp-Nachricht auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit entgegennehmen müssen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 23.08.2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 349/22 beleuchtet diese Thematik und gibt eine klare Handlungsrichtlinie vor. Im vorliegenden Fall sind die Parteien in einem Streit über die (Wieder-)Gutschrift von Arbeitsstunden aus dem Arbeitszeitkonto sowie die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte verwickelt. Der Kläger, ein Notfallsanitäter, ist seit 2003 in Vollzeit bei der Beklagten beschäftigt. Gemäß der Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitgrundsätzen zwischen der Beklagten und dem [...]