Müssen große Supermarktdiscounter auch vollständig zerdrückte Pfanddosen oder Pfandflaschen zurücknehmen?
Rechtsanwalt Werne2023-09-27T21:02:38+02:00Mit dieser auf den ersten Blick kurios erscheinenden Frage musste sich das OLG Stuttgart nach der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschäftigen und hat hierzu im Urteil vom 15.06.2023 zum Aktenzeichen 2 U 32/22 klargestellt, dass Supermärkte grundsätzlich auch zerdrückte Pfanddosen zurücknehmen müssen. Gemäß dem Urteil des OLG Stuttgart müssen diese Supermärkte Einweg-Dosen auch dann zerdrückt zurücknehmen, wenn diese zwar beschädigt, aber noch als pfandpflichtig erkennbar sind. So wurde der Discounter „Lidl“ im entschiedenen Fall des OLG Stuttgart verurteilt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte sich nach einer Beschwerde eines Verbrauchers an „Lidl“ gewandt. Die Rücknahme seiner Pfanddosen wurden von dem Discounter abgelehnt mit [...]